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Was ist ein Trialog?
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Die Evaluation der Arbeit des Beteiligungsrates ergab mehrere Empfehlungen für die weitere Arbeit. Die ersatzlose Abschaffung des Rates war darin nicht enthalten. Auch hier bin ich bis heute nicht sicher, inwieweit der Evaluationsbericht wirklich öffentlich ist. Gleiches gilt für die anschließenden so genannten Trialogsitzungen. Bevor ich mich , inzwischen also rein privat, zu weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung äußere, möchte ich den Trialogbegriff am Beispiel der Bürgerbeteiligung in Erfurt erläutern.
Ich dachte vor meinen Erfahrungen in Stadtrat und Stadtverwaltung Erfurt, es sei ganz einfach. Wenn zwei Menschen oder Menschengruppen sich unterhalten, ist das ein Dialog. Wenn ein weiterer, oder eben eine dritte Gruppe, hinzukommt wird das automatisch ein Trialog. Nicht so in der Umsetzung des "Neuen Erfurter Modells der kooperativen Bürgerbeteiligungsrates."
Bereits 2015 wurde von Stadtverwaltung und Stadtpolitik darüber nachgedacht, wie man die damaligen Unmutsbekundungen und Forderungen verschiedener Bürgerinitiativen und Verbände beilegen oder erfüllen könnte. In einem MDR-Filmbeitrag hörte man noch nach der Bildung des Beteiligungsrates: "Wir haben gemerkt, wir erreichen die Bürger nicht mehr". Die Lösung waren zunächst Gespräche, die aus einem möglicherweise vorher schon geführten Dialog einen Trialog machten. Man bildete ein Gremium, dass aus drei "Parteien" bestand, die in gleicher (zahlenmäßiger) Stärke vertreten waren. Im Ergebnis wurden mehrere Vorschläge erarbeitet, die letztlich zum Erfurter Modell der kooperativen Bürgerbeteiligung führten. Dabei war koooperativ die Umschreibung von dialogorientiert bzw. deliberativ. Dialogorientiert bzw. dialogbasiert hielte ich für die deutlichere Formulierung. Die dabei aufgestellten Leitlinien gelten für manchen heute als Reizwort oder im schlimmsten Fall sogar als verbrannt. Der Vorschlag, der sich 2017 noch im Stadtrat durchsetzen konnte ist, davon bin nicht nur ich überzeugt, einerseits abgeschliffen genug, um zunächst wenigstens geduldet zu werden. Andererseits scheint er von Beginn an mit Argwohn begleitet worden zu sein. Sehr lange wurde der Beteiligungsrat nicht als Ergebnis des Trialogs, sondern als dessen Fortsetzung interpretiert oder die Meinung vertreten, der Trialog sei damit beendet. Eine Ursache der Mißverständnisse sehe ich in der Tatsache, dass auch der Beteiligungsrat trialogisch besetzt war. Allerdings von vornherein nicht gleichberechtigt und im Falle irgendwelcher Probleme mit der Option, den "eigentlichen" Trialog erneut einzuberufen. Diese Passagen unserer grundlegenden Papiere scheinen manche übersehen zu haben. Es hat mich einige Kraft gekostet, hier Klarheit zu schaffen. Inzwischen ist das wohl gelungen, obwohl die Widerstände gegen die Einberufung des Trialogs in der Struktur vor Gründung des Rates nicht unerheblich waren und die Diskussion über die Verstetigung des Trialogs als aktuell einzigem sichtbarem Überbleibsel der kopoerativen Bürgerbeteiligung noch andauert. Was man in der Presse lesen kann zeigt, dass eine echte Analyse auf der Basis der in der mir vorliegenden Form sehr allgemein gehaltenen Evaluation bisher nicht stattgefunden hat. Ich werde in den nächsten Wochen meine persönliche Auswertung in diesem Blog nachreichen. Soweit es erlaubt ist, werde ich über die Trialogsitzungen berichten.
Der Rat von 2018 bis 2022 (verlängert bis Mai 2023)
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Konstituierung und erste Legislatur
15 Bürger der Stadt Erfurt wurden ausgelost.
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Was ist ein Beteiligungsrat?
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Obwohl viele der Ansicht sind, es brauche zu den vielen bereits vorhandenen Beiräten nicht noch ein weiteren, ist der Beteiligungsrat zwar auch "nur" ein beratendes Gremium, aber auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung nicht nur in Erfurt ziemliches Neuland. Weshalb man das Wort Bürger in der Benennung nicht untergebracht hat, konnte bisher keiner schlüssig beantworten. Es hätte in jedem Fall solche Fragen wie "Wer beteilgt denn hier wen?" oder "Wer wird hier eigentlich beteiligt" erspart.
Eine deutliche Mehrheit der Beteiligten, zumindest außerhalb der Verwaltung und vielleicht auch in den Stadtratsfraktionen, dürfte sich mit der Städtischen Hauptsatzung nicht auseinandergesetzt haben und deshalb blieben an mancher Stelle unserer Arbeit Zuständigkeiten und Befugnisse immer wieder ungeklärt. Nicht erst am Ende unserer "Amtszeit" fiel zudem auf, dass zwischen den im Vorfeld erarbeiteten Leitlinien und der ebenfalls vor unser Konstituierung beschlossenen Satzung Unterschiede bestehen. In beiden Dokumenten wird aber wohl nicht ausreichend deutlich, dass der Beteiligungsrat wenig bzw. keine Selbständigkeit besitzt. Er ist de jure ein Bestandteil der Stadtverwaltung Erfurt. Verstärkt wurde jüngst dieser Eindruck als in alten Protokollen nachgelesen wurde(TOP 3 vom 10.12.2018) und man dort erfuhr, dass die Rechtsabteilung (der Stadtverwaltung?) einige Passagen aus der Geschäftsordung "ersatzlos gestrichen" hatte. Was das für Inhalte oder Formulierungen waren, erfuhr ich bis heute nicht.