Auf der Webseite der Stadt Erfurt wird anläßlich des Beschlusses unserer Satzung folgendes formuliert:

Der Beteiligungsrat ist ein ehrenamtliches, beratendes Gremium. Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern.

Der Beteiligungsrat soll Ansprechpartner für die Zivilgesellschaft, die Stadtverwaltung und den Stadtrat für das Thema "Beteiligung" sein. Weiterhin soll er dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten erhalten, um an städtischen Entscheidungen und der Gestaltung unserer Stadt, sei es an baulichen Projekten oder städtischen Konzepten mit zu wirken, als auch Prioritäten bei der Ausgabe von Finanzen zu setzen.

(Quelle)

Während unserer Arbeit wurden wir desöfteren darauf hingewiesen, dass unsere hauptsächliche Aufgabe in der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten bestehe. Wenn man den ersten Absatz genau liest, sollten wir die Bürgerbeteiligung nicht  durch Einfluss auf die Bürger sondern eben durch Beeinflussung der Bürgerbeteiligungskonzepte (festgehalten in der Vorhabenliste der Stadt Erfurt). Dies haben wir nach Kräften versucht.

Noch anspruchsvoller erwies sich der zweite Absatz. Noch vor einer abschließenden Beratung zur inzwischen erfolgten Evaluation kann man feststellen, dass unsere Möglichkeiten schon von der Struktur her dazu nicht ausreichten.