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Obwohl viele der Ansicht sind, es brauche zu den vielen bereits vorhandenen Beiräten nicht noch ein weiteren, ist der Beteiligungsrat zwar auch "nur" ein beratendes Gremium, aber auf dem Gebiet der Bürgerbeteiligung nicht nur in Erfurt ziemliches Neuland. Weshalb man das Wort Bürger in der Benennung nicht untergebracht hat, konnte bisher keiner schlüssig beantworten. Es hätte in jedem Fall solche Fragen wie "Wer beteilgt denn hier wen?" oder "Wer wird hier eigentlich beteiligt" erspart.

Eine deutliche Mehrheit der Beteiligten, zumindest außerhalb der Verwaltung und vielleicht auch in den Stadtratsfraktionen, dürfte sich mit der Städtischen Hauptsatzung nicht auseinandergesetzt haben und deshalb blieben an mancher Stelle unserer Arbeit Zuständigkeiten und Befugnisse immer wieder ungeklärt. Nicht erst am Ende unserer "Amtszeit" fiel zudem auf, dass zwischen den im Vorfeld erarbeiteten Leitlinien und der ebenfalls vor unser Konstituierung beschlossenen Satzung Unterschiede bestehen. In beiden Dokumenten wird aber wohl nicht ausreichend deutlich, dass der Beteiligungsrat wenig bzw. keine Selbständigkeit besitzt. Er ist de jure ein Bestandteil der Stadtverwaltung Erfurt. Verstärkt wurde jüngst dieser Eindruck als in alten Protokollen nachgelesen wurde(TOP 3 vom 10.12.2018) und man dort erfuhr, dass die Rechtsabteilung (der Stadtverwaltung?) einige Passagen aus der Geschäftsordung "ersatzlos gestrichen" hatte. Was das für Inhalte oder Formulierungen waren, erfuhr ich bis heute nicht.